Impressum:
Firma: Hertz Autovermietung GmbH
Anschrift: Grenzweg 2
Ort: D – 65451 Kelsterbach
Telefon: (06196) 937-348
Telefax: (06196) 937-154
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.hertzremarketing.de
Geschäftsführer: Jörg Feldheim, Jeffrey Adams
Handelsregister Sitz: AG Frankfurt am Main
Handelsregister Nr.: HRB 52255
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UStG) DE 813881939
Allgemeine Geschäfts- & Vertragsbedingungen der Hertz Autovermietung GmbH für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen.
Stand 31.03.2011
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- & Vertragsbedingungen („AGV“) gelten für den Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen (“Fahrzeuge“) durch die Hertz Autovermietung GmbH („Verkäufer“) an bestimmte Kunden („Käufer“).
2. Die AGV gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Diese AGV gelten ausschließlich.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
4. Der Verkäufer verkauft sowohl eigene Fahrzeuge als auch Fahrzeuge, die im Eigentum der Hertz Fleet Limited, Hertz EuropeService Centre, Swords Business Park, Swords Co. Dublin, Irland, stehen. In jedem Falle gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gesamte Abwicklung des Geschäfts obliegt der Hertz Autovermietung GmbH.
2. Kaufvertrag
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Mit der Bestätigung der Bestellung durch den Verkäufer ist der Kaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig, spätestens jedoch mit der Lieferung des Kaufgegenstandes.
2. Angaben über Leistungen, Betriebskosten, Maße und Gewichte des Kaufgegenstandes sind als annähernd zu betrachten und stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung gegeben wurde.
3. Preise
Der genannte Kaufpreis gilt ab Standort des Fahrzeuges und ist rein netto ohne Abzug zahlbar. Etwaige Überführungskosten oder sonstige Auslagen gehen zu Lasten des Käufers, soweit nichts anderes geregelt ist.
4. Lieferung und Lieferzeit
1. Liefertermine und Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluss zu laufen und bei nachträglicher Vereinbarung der Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung.
2. Überschreitet der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist um mehr als einen Monat, ist der Käufer berechtigt, ihm schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach deren Ablauf schriftlich vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht der Verkäufer innerhalb dieser Nachfrist geliefert hat.
5. Übergabe
Nach der Zahlung des Kaufpreises erhält der Käufer vom Verkäufer eine Bereitstellungsanzeige, mit welcher das Eintreffen des Kaufgegenstandes auf einem Sammelplatz mitgeteilt wird. Mit dieser Bereitstellungsanzeige gehen Gefahren und Lasten am Kaufgegenstand auf den Käufer über.
6. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand unmittelbar nach Zugang der Bereitstellungsanzeige auf dessen Vertragsgemäßheit zu prüfen und innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zugang der Anzeige am Ort der Bereitstellung abzuholen.
2. Über diese fünf Werktage hinausgehende Standzeiten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird einvernehmlich anders vereinbart. Hier finden Sie unsere Preisliste.
3. Kommt der Käufer der Verpflichtung zur Abholung gemäßZiffer 6.1 nicht nach, kann der Verkäufer ihm schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
4. Der Käufer erhält vom Verkäufer nach Zahlungseingang einen Abholschein. Mit diesem Originalabholschein hat sich der Käufer gegenüber dem Personal des Verkäufers oder dessen Vertreter zu legitimieren. Kann der Käufer diesen Abholschein nicht im Original vorlegen, ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung des Kaufgegenstandes zu verweigern.
5. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei gebrauchten Mietfahrzeugen auch äußerlich sichtbare Spuren der Benutzung üblich sind wie z.B. Schrammen, Beschädigungen durch Steinschlag und Dellen, die etwa durch unachtsames öffnen von Türen entstanden sind. Das gleiche gilt für Schrammen, die bis aufs Blech durchgehen. Der Käufer kann nicht verlangen, dass Instandsetzungskosten für diese Beschädigungen vom Verkäufer übernommen werden.
6. Der Verkäufer übernimmt keine Kosten für die Aufbereitung zum Verkauf der Fahrzeuge (Fahrzeugreinigung, Entfernen von Beschriftungen etc.).
7. Beschädigungen bzw. wesentliche Abweichungen von der Beschreibung der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes auf dem Übergabeprotokoll unverzüglich zu vermerken und dem Verkäufer anzuzeigen. Verkäufer und Käufer werden die erforderlichen Instandsetzungskosten zu den internen Verrechnungssätzen des Käufers und unter Anwendung neuster Reparaturmethoden wie z.B. Smart-Repair etc. einvernehmlich festlegen. Der Verkäufer erhält für Ersatzteile Großabnehmerrabatte. Kommt eine Einigung über die Höhe der Instandsetzungskosten nicht zustande, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer ein anderes Fahrzeug des gleichen Typs anzudienen oder die Reparatur in einer Werkstatt eigener Wahl ausführen zu lassen. Der Zeitpunkt der Einigung über die Reparaturkosten lässt die Fälligkeit des Kaufpreises gemäß Ziffer 2.1 sowie die Übergabegemäß Ziffer 5 unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seiner laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer hat. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer bis zum vollständigen Ausgleich des Kaufpreises herausverlangen.
2. Der Käufer ist während der Dauer des Eigentumsvorbehalts zu Verfügungen über den Kaufgegenstand, insbesondere zur Weiterveräußerung, Sicherungsübereignung, Verpfändung, oder sonstigem die Sicherung des Käufers beeinträchtigenden Maßnahmen nicht berechtigt. Ihm ist es auch nicht gestattet das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen.
3. Die Kfz-Briefe verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Verkäufer.
8. Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung
1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind vor Herausgabe des Kaufgegenstandes per Banküberweisung zur sofortigen Zahlung fällig.
2. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tage setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
3. Für jede Mahnung wird ein Betrag von € 15,- erhoben. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
4. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
9. Gewährleistung
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Der Käufer muss mit einer dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Abnutzung und Beeinträchtigung der Funktion des Kaufgegenstandes rechnen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers im Falle einer Beschaffenheitsgarantie bleiben unberührt.
10. Haftung
1. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur
1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Schlussbestimmungen
1. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart.
2. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der getroffenen Vereinbarung möglichst nahekommen.
3. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
4. Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
Geschäftsführer: Alida Scholtz, Rafael Girona, Frankfurt am Main, HRB 52255
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